§7 vorstand
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Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der erste, der zweite und der dritte Ältermann. Je zwei Ältermänner sind gemeinschaftlich zur Vertretung berufen.
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Ältermänner 2014
2. Ältermann Reimer Rohde - 1. Ältermann Peter Jacobsen – 3. Ältermann Hans-Adolf Jensen