Mitgliederversammlung § 32 BGB Satzung § 11

§11 Mitglieder- und Generalversammlung

 

Um Pfingsten eines jeden Jahres findet regelmäßig eine Generalversammlung aller Mitglieder in dem dazu bestimmten Gildelokal statt, um über das Gildeschießfest zu beraten und über evtl. vom Vorstand vorgelegte Vorschläge die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Ferner findet eine Mitgliederversammlung am Tage nach dem Gildeschießen statt, um die vorkommenden Gildeangelegenheiten zu ordnen, Rechnung zu legen sowie alle notwendigen Neuwahlen vorzunehmen. In dieser Mitgliederversammlung sind auch die Revisoren zu wählen.

Über Anträge eines Mitgliedes hat die Generalversammlung zu beraten und entsprechende Beschlüsse zu fassen, wenn das Mitglied den Antrag mindestens 10 Tage vor der jeweiligen Generalversammlung den Ältermännern angezeigt und 7 Mitglieder gestellt hat , die seinen Antrag unterstützen.

 

Die Mitgliederversammlung befindet in folgenden Angelegenheiten:

1.    Satzungsänderungen

2.    Festsetzung der Mitgliederbeiträge und der Beihilfen

3.    Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

4.    Grundstücksgeschäfte einschließlich der Belastungen von Gildegrundstücken und Kreditaufnahme

 

Die Beschlussfassung der Gildeversammlung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit mit Ausnahme der Wahl der Ämter, die geheim mit Kugeln erfolgt.

Die Generalversammlung wird mit zehntägiger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung mit Tagesordnung wird in den Lübecker Nachrichten oder dem Folgeorgan bekanntgegeben.

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist vom Gildeschreiber eine Niederschrift zu führen, die vom Vorsitzenden und dem Gildeschreiber zu unterzeichnen und zu den Akten zu nehmen ist.

 

1. Ältermann Peter Jacobsen spricht auf der Pfingstversammlung 2014. Die Lade ist geöffnet.

1. Ältermann Peter Jacobsen spricht auf der Pfingstversammlung 2014. Die Lade ist geöffnet.

 

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